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Ambulante Pflege: individuelle Unterstützung im eigenen Zuhause
Ambulante Pflege wird benötigt, wenn eine Person aufgrund von Alter oder Krankheit pflegebedürftig wird und auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. In solchen Fällen bieten sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes Hilfe im häuslichen Umfeld an. Die umfangreichen Leistungen der ambulanten Pflege sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige bestmöglich in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden können. Die Pflegeversicherung gewährt hierbei unterschiedliche Zuschüsse für pflegebedürftige Versicherte.
Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege, auch bekannt als „häusliche Pflege“, ermöglicht es Menschen, die pflegebedürftig sind, medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung zu erhalten. Diese Form der Betreuung kann sowohl von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes als auch von fürsorglichen Angehörigen geleistet werden. Ambulante Pflegedienste bieten bedarfsabhängige Unterstützung an, indem sie regelmäßig, oft mehrmals pro Woche oder sogar täglich, zum Wohnort der betroffenen Person kommen. Dabei helfen sie nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern unterstützen auch die Angehörigen bei verschiedenen alltäglichen Aufgaben.
Welche Möglichkeiten gibt es in der ambulanten Pflege?
Mit steigendem Alter können gesundheitliche Herausforderungen auftreten, die dazu führen, dass manche Menschen verstärkte Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Dies beginnt oft mit einfachen Aufgaben wie dem Waschen oder dem Einkaufen von Lebensmitteln, die für ältere Menschen zunehmend schwieriger werden. Trotz dieser Herausforderungen möchten viele ältere Menschen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. In solchen Fällen übernehmen üblicherweise Familienmitglieder die Verantwortung für die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen.
Falls die Familie nicht genug Unterstützung bieten kann, stehen verschiedene Möglichkeiten in der ambulanten Pflege zur Verfügung. Ambulante Pflegedienste bieten flexible Unterstützung an, sei es stundenweise oder rund um die Uhr. Oft teilen sich pflegende Angehörige und Pflegekräfte eines Pflegedienstes die Verantwortung für die anfallenden Aufgaben rund um Pflege und Betreuung. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen Pflegedienste die komplette Versorgung, wenn Familienmitglieder vorübergehend verhindert sind. Auf diese Weise können die Bedürfnisse älterer Menschen erfüllt und eine umfassende Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung gewährleistet werden.
Was sind die Vorteile der ambulanten Pflege?
Die ambulante Pflege im gewohnten Umfeld ist eine bevorzugte Pflegeform vieler Senioren. Hier sind die Vorteile auf einen Blick:
Pflege im vertrautem Umfeld
Der Pflegebedürftige kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben, was oft als besonders wichtig und wertvoll empfunden wird.
Individuelle Betreuung und Versorgung
Die Pflegeleistungen werden genau auf die persönlichen Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt und in einem verbindlichen Pflegevertrag festgehalten.
Entlastung pflegender Angehöriger
Pflegende Angehörige erfahren Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, was dazu beiträgt, die Pflege des Familienmitglieds besser zu bewältigen.
Wissensaustausch mit geschultem Pflegepersonal
Das Pflegepersonal teilt sein Wissen mit den Angehörigen, bietet wertvolle Pflegetipps und hilft dabei, mögliche Fehler bei der häuslichen Pflege zu vermeiden.
Was kostet eine ambulante Pflege und welche Leistungen sind enthalten?
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst und einzelne Pflegeleistungen können nicht pauschal festgelegt werden, da sie vom Leistungskatalog und der Pflegekasse abhängen. Der Leistungskatalog variiert von Bundesland zu Bundesland und bestimmt, welche Pflegeleistungen angeboten werden. Die Pflegekasse legt die Vergütungssätze für die verschiedenen Leistungen fest. Daher können die Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen sowohl zwischen verschiedenen Bundesländern als auch zwischen verschiedenen Anbietern variieren.
In den Leistungskatalogen und Preislisten von ambulanten Pflegediensten finden sich typischerweise 17 bis 33 sogenannte verrichtungsbezogene Leistungskomplexe. Diese umfassen beispielsweise kleine Grundpflege oder große Grundpflege. Die genaue Zusammensetzung dieser Leistungskomplexe wird von jedem Bundesland individuell festgelegt. Informationen über die Anzahl und den Umfang der Leistungskomplexe erhalten Sie von einem Pflegedienst oder der Krankenkasse am Wohnort des pflegebedürftigen Angehörigen.
Welche Aufgaben übernimmt der ambulante Pflegedienst?
Wir übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, um die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen in ihrer häuslichen Umgebung zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
Medizinische Behandlungspflege nach SGB V
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- Injektionen
Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Förderung der Mobilität
- Anleitung zur richtigen Positionierung
- Training von Fähigkeiten
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen für den Haushalt
- Kochen von Mahlzeiten
- Reinigen der Wohnung
Seniorenbetreuung
- Aktivitäten zur Beschäftigung
- Spaziergänge
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
- Pflegekurse für Angehörige
- Beratung zur Pflegeeinstufung
- Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) oder MEDICPROOF
Regelmäßige Beratungs- oder Qualitätssicherungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI
- Bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger)
Verhinderungspflege
- Unterstützung, wenn die regulären Pflegepersonen vorübergehend ausfallen
Wie werden die Kosten für ambulante Pflege individuell festgelegt?
Die Kosten für ambulante Pflege sind individuell und können nicht pauschal festgelegt werden, da der Pflegebedarf von Person zu Person unterschiedlich ist. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können bei ihrer Pflegekasse eine Übernahme der Kosten für häusliche Pflegeleistungen beantragen. Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst können Pflegesachleistungen beantragt werden, während Pflege durch Angehörige Anspruch auf Pflegegeld gewährt werden kann.
Im Rahmen der Kombinationsleistung können Versicherte, die sowohl von professionellen Pflegekräften als auch von Angehörigen gepflegt werden, anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Privat versicherte Pflegebedürftige erhalten eine Kostenerstattung entsprechend den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Professionelle Pflegeberatung
Bei Ludgeri bieten wir eine professionelle Pflegeberatung an, sei es für Pflegebedürftige selbst oder für ihre pflegenden Angehörigen. Unsere Berater stehen Ihnen zur Seite, um Sie in verschiedenen Bereichen zu unterstützen.
Wir verstehen, dass jeder Pflegefall individuell ist, und deshalb ist unsere Beratung darauf ausgerichtet, genau auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten und Ihnen zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.
Wer trägt die Kosten für ambulante Pflege?
Grundsätzlich müssen ambulante Pflegeleistungen vom Pflegebedürftigen selbst finanziert werden. Allerdings gewährt die Pflegeversicherung verschiedene Zuschüsse für die häusliche Pflege, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Zu diesen Zuschüssen gehören:
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Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2):
Diese Leistung umfasst die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte bei der täglichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird direkt an den Pflegedienst gezahlt, der die Pflegeleistungen erbringt.
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Pflegegeld (ab Pflegegrad 2):
Das Pflegegeld ist ein finanzieller Zuschuss, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Es dient dazu, die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen zu unterstützen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und wird monatlich an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
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Kombinationsleistung (ab Pflegegrad 2):
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu erhalten. Dadurch können sie sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige einbeziehen, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Höhe der Leistung wird entsprechend dem Pflegegrad festgelegt.
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Tages- und Nachtpflege (ab Pflegegrad 2):
Diese Leistung bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während sie weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung leben. Die Höhe der Leistung variiert je nach Pflegegrad und deckt die Kosten für die Betreuung und Pflege in der Einrichtung ab.
Weitere Zuschüsse und Leistungen:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, deren Umfang je nach Pflegegrad variiert. Darüber hinaus erhalten sie einen jährlichen Zuschuss von 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für Verhinderungspflege.
Unabhängig vom Pflegegrad können versicherte Pflegebedürftige folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro/Monat),
- zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (bis zu 40 Euro/Monat),
- Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro/Monat),
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (4.000 Euro/je Maßnahme).
Ambulante Pflege bietet nicht nur die Möglichkeit, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhalten, sondern auch eine Entlastung für pflegende Angehörige. Der Austausch von Wissen zwischen professionellem Pflegepersonal und Angehörigen fördert die bestmögliche Pflege zu Hause.
Es ist wichtig, sich über die individuellen Möglichkeiten und Kosten für ambulante Pflege zu informieren, um die passende Betreuung und Versorgung sicherzustellen. Bei Ludgeri stehen wir Ihnen gerne zur Seite und bieten professionelle Pflegeberatung an. Zögern Sie nicht, sich jederzeit bei uns zu melden, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre persönlichen Fragen zu klären.
Professionelle ambulante Pflege in Hamm
Wenn Sie sich für eine ambulante Pflege entscheiden, die Sie in Ihrer vertrauten Umgebung unterstützt und Ihnen den Alltag erleichtert, ist die Ludgeri Pflege der richtige Partner an Ihrer Seite. Unser Team bietet Ihnen eine individuelle Betreuung, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist, sodass Sie weiterhin selbstständig in Ihren eigenen vier Wänden leben können.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir Sie durch unsere ambulante Pflege entlasten und unterstützen können? Dann kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung
Wir beraten Sie gerne – Jetzt kostenlos Erstberatung anfordern
Kai Busemann
Ihr Pflegeberater in Hamm
Qualitätsmerkmale
Überall zu den Besten gehören
Die hohe Qualität unserer Leistungen – gerade auch in der Tagespflege – wird kontinuierlich von neutralen Instanzen überprüft und bewertet. Diese Prüfergebnisse stellen wir transparent für die Öffentlichkeit bereit und nehmen sie zum Anlass, Verfahren zur Beseitigung von Qualitätsmängeln zu optimieren oder neu zu entwickeln.
Gleichzeitig überprüfen wir die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit, um der Verantwortung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen auf hohem Niveau gerecht werden zu können.
Dabei streben wir eine gute Personaldecke und eine Bezahlung nach TVöD aller Mitarbeiter an.