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Pflegegrad 2: Was steht Ihnen zu? Geld, Leistungen & mehr
Am Ende des Jahres 2021 waren über 2 Millionen Menschen in Deutschland im Pflegegrad 2 eingestuft. Wer diesen Pflegegrad erhält, gilt als erheblich in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. Die Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), üblicherweise im Rahmen eines Besuchs beim Betroffenen zu Hause. Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Sach- und Finanzleistungen der Pflegekasse. Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen, den Begutachtungsprozess und die finanziellen Leistungen beim Pflegegrad 2.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Definition von Pflegegrad 2:
Der Pflegegrad 2 ist eine von fünf Einstufungsmöglichkeiten, die Aufschluss darüber geben, wie selbstständig jemand im Alltag agieren kann. Diese Einstufungen sind entscheidend für finanzielle Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die für die häusliche Pflege oder die Verhinderungspflege genutzt werden können. Die Einstufung in Pflegegrad 2 ist für pflegebedürftige Personen und ihre betreuenden Angehörigen von großer Bedeutung. Sie ermöglicht nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Beitragszahlungen für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss man in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung Mitglied in der Pflegekasse gewesen oder familienversichert sein. Die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegrad 2 erfolgt durch die Pflegekasse anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof. Dieses Gutachten wird meist bei einem persönlichen Besuch in der häuslichen Umgebung erstellt und berücksichtigt verschiedene Formen von Einschränkungen (psychisch, geistig, physisch) sowie sechs Lebensbereiche. Die Gesamtpunktzahl für die Einstufung in die Pflegegrade ergibt sich aus der Gewichtung verschiedener Lebensbereiche.
Die Gewichtung der Lebensbereiche ist folgendermaßen aufgeteilt:
- Selbstversorgung (40 %) – beinhaltet Körperpflege, Ernährung, etc.
- Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
- Verhaltensweisen in psychologischen Problemlagen (zusammen mit 3., ebenfalls 15 %)
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %)
- Mobilität (10 %)
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss die Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 liegen. Typische Einschränkungen, die zu Punkten führen können, sind beispielsweise Unzuverlässigkeit bei der Medikamenteneinnahme oder Flüssigkeitsaufnahme. Auch eine zunehmende Beeinträchtigung der Beweglichkeit, die das selbstständige Ankleiden oder den Toilettengang erschwert, sind häufige Gründe für die Einstufung in Pflegegrad 2. Die Entscheidung über die Einstufung oder gegebenenfalls Ablehnung für einen Pflegegrad erfolgt dann durch einen postalischen Leistungsbescheid.
Wichtige Information:
Für Menschen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Untersuchung und Überprüfung. Der MD ist eine unabhängige Einrichtung, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen arbeitet, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten angemessen und wirtschaftlich ist.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) hingegen ist Medicproof für die Begutachtung zuständig. Medicproof ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der privaten Krankenversicherungen medizinische Leistungen und Kosten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies geschieht, um die Interessen sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaften zu schützen.
Pflegegrad 2 beantragen - So funktionierts
Das Pflegegrad-Antragsverfahren ist einfach: Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, stellt man den Antrag bei der Pflegekasse. Das geht per Telefon oder mit einem kurzen, formlosen Brief, in dem man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Diesen Antrag kann entweder die pflegende Person selbst oder ein Bevollmächtigter stellen. Danach schickt die Pflegekasse Unterlagen und einen Gutachter vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof vorbei, um den Pflegegrad zu bestimmen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit die Leistungen schnell genehmigt werden können. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dann wird der Fall erneut geprüft.
Bei der Begutachtung für Pflegegrad 2 gibt es keinen speziellen Fragebogen. Der Gutachter verwendet ein einheitliches Dokument, um durch gezielte Fragen an Versicherte und Angehörige festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vorliegt.
Ein Pflegegrad 2-Fragebogen könnte beinhalten:
- Wurden Sie kürzlich im Krankenhaus behandelt?
- Welche Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im täglichen Leben?
- Welche Hilfsmittel stehen Ihnen zur Verfügung? (Ankreuzoptionen)
- Benötigen Sie nachts Unterstützung einer Person, z. B. beim Toilettengang?
- Brauchen Sie Hilfe, um sich zeitlich oder örtlich zu orientieren, nahestehende Personen zu erkennen oder Handlungen in Reihenfolge durchzuführen?
Mit solchen Fragen werden die Einschränkungen einer pflegebedürftigen Person erfasst. Bei Pflegegrad 2 gehören dazu oft Diabetes, leichte Demenz sowie Probleme beim Anziehen und beim Toilettengang.
Finanzielle Unterstützung und Leistungen für Pflegegrad 2 im Jahr 2024
Mit Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Personen ab dem 01.01.2024 mehr finanzielle Unterstützung. Das Pflegegeld wird erhöht, und auch die Beträge für Pflegesachleistungen steigen um 5 %. Die konkreten Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden, hängen entscheidend davon ab, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer dauerhaften stationären Versorgung betreut wird. In der Regel steigen die Leistungen mit höherem Pflegegrad.
Ab Januar 2025 wird eine zusätzliche Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent wirksam. Eine weitere Anhebung, die auf der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre basiert, ist für Januar 2028 geplant.
Ab dem 01.01.2024 haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:
Leistung ab dem 01.01.2024 | Was steht mir mit Pflegegrad 2 zu? (Maximale Leistung) | Intervall | Hinweis |
---|---|---|---|
Pflegegeld | 332€ | Monatlich | Frei verfügbar |
Pflegesachleistungen | 761€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Verhinderungspflege | 474€ - 1612€ | Jährlich bis zu 6 Wochen | Zweckgebunden |
Kurzzeitpflege | 1774€ | Jährlich | Zweckgebunden |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | Max. 4000€ | Je Maßnahme | Zweckgebunden |
Entlastungsbetrag | 125€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Wohngruppenzuschlag | 214€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Tages- und Nachtpflege | 689€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) | 50€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Vollstationäre Pflege im Heim | 770€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Zusätzlich könnten folgende Leistungen von Interesse sein:
- Leistungen für die Übergangspflege
- Pflegeberatung oder Beratungseinsatz nach §37.3
- Kombinationsleistungen
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und ihr Umfang individuell variieren können. Die zuständige Pflegekasse legt diese auf Basis des Pflegegrads und des individuellen Bedarfs fest.
Die Leistungen von Pflegegrad 2 im Detail:
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und steht dieser in vollem Umfang zur freien Verfügung. Es fungiert nicht nur als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche, sondern kann auch flexibel mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen ermöglichen es pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen, die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes zu finanzieren, der die notwendige Pflege direkt zu Hause erbringt. Diese finanziellen Mittel können zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern und verbessern. Sie können für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen oder auch technische Geräte wie ein Hausnotruf-System verwendet werden, meist als Leihgabe.
Verhinderungspflege
Für den Fall, dass pflegende Angehörige selbst erkranken oder verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Ersatzpfleger für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege durchführt. Angehörige oder Haushaltsmitglieder erhalten 817,50 €, während anderen Personen bis zu 1.612 € zustehen. Dieses Budget kann auch für eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung genutzt werden.
Ab 2024 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert. Damit können ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege vollständig für die Verhinderungspflege genutzt werden. Es gibt auch Änderungen, wie die Erhöhung der Höchstdauer auf 8 Wochen. Diese Änderungen gelten vorerst nur für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Dies kann beispielsweise während des Urlaubs pflegender Angehöriger oder bei einem erhöhten Krankenstand im Pflegeteam der Fall sein. Nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden.
Ab 2024 sollen sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Dies ermöglicht die volle Nutzung ungenutzter Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege.
Die beschriebenen Änderungen betreffen vorerst nur Personen mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Unter bestimmten Bedingungen gewährt die Pflegeversicherung pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse für wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, die ihr Zuhause an die Pflegesituation anpassen. Dies kann Umbauten für Barrierefreiheit, Umzugskosten, Verbesserungen in der Wärmedämmung oder der Bau einer Rollstuhlgarage umfassen.
Entlastungsbetrag
Personen, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen Entlastungsbetrag. Dieser kann für Kosten teilstationärer Tages- oder Nachtpflege, vollstationärer Kurzzeitpflege oder ambulanter Pflegedienste genutzt werden. Bei Menschen mit Pflegegrad 2 kann er nicht im Bereich Selbstversorgung eingesetzt werden. Die Leistung wird zusätzlich zur häuslichen Pflege gezahlt und nicht mit anderen finanziellen Ansprüchen verrechnet.
Wohngruppenzuschlag
Die ambulante Pflege ermöglicht optimale Versorgung, ohne die vertraute Umgebung zu verlassen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Menschen, die ambulant versorgt werden, Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Ein möglicher monatlicher Zuschlag ist beispielsweise 214,- € für pflegebedürftige Personen, die in Wohngruppen mit zwei bis maximal elf Personen zur gemeinschaftlichen pflegerischen Versorgung leben.
Digitale Pflegeanwendungen für Pflegegrad 2
Ob auf Tablet, Computer oder Smartphone – mit dieser Leistung können pflegebedürftige Personen technische Anwendungen nutzen, die den Pflegealltag erheblich verbessern. Dies umfasst beispielsweise Apps zur Kommunikation mit dem Pflegepersonal oder zur Durchführung von Gedächtnistraining.
Stationäre Pflege
Wenn eine Pflege zu Hause aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug ins Pflegeheim in Betracht gezogen werden. Im Einzelfall kann ein Umzug trotz Pflegegrad 2 notwendig sein. In diesem Fall steht Ihnen ein monatlicher Zuschuss von 770 Euro zu. Zusätzlich unterstützt die Pflegeversicherung Sie, indem sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres monatlichen Eigenanteils an den Pflegekosten übernimmt. Die Höhe dieses Zuschusses variiert und richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthalts in der stationären Pflege.
Pflegeberatung
Personen mit Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen alle sechs Monate (bei Pflegegrad 2 und 3) oder quartalsweise (bei Pflegegrad 4 und 5) eine Beratung in den eigenen vier Wänden durchlaufen. Diese Beratungen werden von Pflegediensten, unabhängigen Stellen mit pflegefachlicher Kompetenz und Pflegefachkräften durchgeführt, um die Qualität und Regelmäßigkeit der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Kombinationsleistungen
Bei Kombinationsleistungen handelt es sich um die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. Die Leistung wird auf Basis des Höchstbetrags der Pflegesachleistung berechnet.
Beispiel für Pflegegrad 2: Eine Person hat monatlich die Wahl zwischen 761,- € Pflegesachleistungen oder einem Pflegegeld von 332,- €. Der Pflegedienst rechnet 456,60 € pro Monat ab. In Kombination bedeutet dies, dass die Gebühr des Pflegedienstes (456,60 €) 60 % der Pflegesachleistung (761,- €) entspricht. Für das Pflegegeld bleiben noch 40 % von 332 €, also 132,80 € anteiliges Pflegegeld.
Zusätzliche Unterstützung bei Pflegegrad 2
Neben den finanziellen Leistungen der Pflegekassen erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weitere Hilfen von der Pflegeversicherung, insbesondere im Bereich häuslicher Pflege. Die Pflegeversicherungen legen großen Wert darauf, dass ihre Versicherten die bestmögliche Betreuung und Pflege erhalten, um eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes zu verhindern. Aus diesem Grund bieten die Pflegeversicherungen Pflegekurse und Beratungen für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige an.
Pflegekurse für Angehörige
Vor der Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe der Pflege können sich Angehörige in speziellen Pflegekursen vorbereiten. Diese Kurse werden in der Regel von Sozialstationen, kirchlichen Organisationen und Krankenkassen angeboten und vermitteln grundlegende Kenntnisse im Bereich der Pflege sowie praktische Tipps.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen dort Transfertechniken, richtige Handgriffe bei der Körperpflege, wichtige Hygienemaßnahmen und Tipps zur Selbstpflege. Es gibt auch spezielle Kurse für die Pflege von Personen mit bestimmten Krankheiten wie Demenz, Parkinson oder Multipler Sklerose.
Der Hauptfokus dieser Kurse liegt darauf, die Pflege zu erleichtern. Dies ist entscheidend, da sich der Gesundheitszustand eines Pflegebedürftigen jederzeit ändern kann, was neue Anforderungen an die Pflege stellt.
Kostenlose Pflegeberatung
Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen haben das Recht, sich kostenlos an eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater zu wenden. Als kostenlose Pflegeleistung bieten die Pflegekassen diese Beratung an, um bei Bedarf beispielsweise bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz, der Beratung über Hilfsmittel oder möglichen Umbaumaßnahmen der Wohnung zu helfen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient als unterstützende Maßnahme und findet in der Regel zu Beginn der Pflege statt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nicht mit dem Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 verwechselt werden sollte. Der Beratungseinsatz ist für Pflegepersonen ab Pflegegrad 2 verpflichtend und muss bei reinem Pflegegeldbezug einmal halbjährig stattfinden. Im Vergleich zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die am Anfang der Pflege durchgeführt wird, zielt der Beratungseinsatz darauf ab, die Qualität der laufenden Pflege sicherzustellen.
Leben mit Pflegegrad 2: Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe und Berufstätigkeit im Überblick
Auszahlung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 2:
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 wird direkt von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen. Bei der Auszahlung erfolgt eine Verrechnung einiger Beträge, insbesondere bei regelmäßigen Leistungen durch pflegefachliche Anbieter wie ambulante Pflegedienste. Falls die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt, wird das Pflegegeld überwiesen.
Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit Pflegegrad 2:
Ab Pflegegrad 1 können Personen sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um sicherzustellen, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt, ist es erforderlich, einen zertifizierten Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen zu wählen.
Arbeiten mit Pflegegrad 2:
Mit Pflegegrad 2 ist es erlaubt zu arbeiten, allerdings im begrenzten Umfang und unter Berücksichtigung der eigenen kognitiven und physischen Fähigkeiten. Es empfiehlt sich, bereits bei der ersten Einstufung durch den Medizinischen Dienst zu prüfen, ob die gewünschte Tätigkeit möglich ist. Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Einstufung besteht die Möglichkeit, dass eine neue Begutachtung erforderlich ist. Es ist wichtig, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Pflegekasse zu melden.
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Kai Busemann
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