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Pflegegrad 3: Was müssen Pflegebedürftige wissen?

Etwa 27 Prozent der Menschen, die im Jahr 2021 zu Hause gepflegt wurden, hatten den Pflegegrad 3. Das ist der zweithäufigste Pflegegrad, der an pflegebedürftige Personen vergeben wurde. Auch für Menschen mit niedrigeren Pflegegraden kann es sinnvoll sein, eine erneute Einstufung zu prüfen, um durch finanzielle Unterstützung alltägliche Einschränkungen zu mildern.


Kurz und knapp: Wenn schwere motorische Einschränkungen, z.B. durch einen Schlaganfall, Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen, den Alltag beeinträchtigen, könnte ein Anspruch auf Pflegegrad 3 bestehen. Die Leistungen und Geldleistungen für Pflegegrad 3 können sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen entlasten.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Definition von Pflegegrad 3:

Der Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden, die anzeigen, inwieweit eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig am täglichen Leben teilnehmen kann. Die Pflegegrade sind aufsteigend gestaffelt, beginnend mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis hin zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderem, pflegerischem Bedarf (Pflegegrad 5). Personen mit Pflegegrad 3 haben in der Regel bereits größere Schwierigkeiten, sich eigenständig zu versorgen.

Die Feststellung eines Pflegegrads erfolgt durch ein Gutachten, der auf Basis eines Punktesystems erstellt wird. Dieses System berücksichtigt sechs Lebensbereiche, und für den Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und 70 Punkte erreicht werden. Typische Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 können beispielsweise Teillähmungen der Arme und Beine sowie Demenz sein.

Das Gutachten zur Pflegegradfeststellung überprüft sechs Lebensbereiche mithilfe eines Fragebogens:

  • Mobilität: Wie gut kann sich die Person innerhalb und außerhalb des Hauses fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich eine Person erinnern, orientieren, konzentrieren und sprechen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Zeigt die Person auffälliges Verhalten oder hat sie psychische Erkrankungen?
  • Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen, essen und trinken?
  • Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut kann sich die Person mit der Krankheit oder Therapie arrangieren und diese selbstständig bewältigen?
  • Alltagsleben und soziale Kontakte: Wie gut kann die Person Kontakte zu Freunden und Familie pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Wichtige Information:

Für Menschen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Untersuchung und Überprüfung. Der MD ist eine unabhängige Einrichtung, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen arbeitet, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten angemessen und wirtschaftlich ist.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) hingegen ist Medicproof für die Begutachtung zuständig. Medicproof ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der privaten Krankenversicherungen medizinische Leistungen und Kosten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies geschieht, um die Interessen sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaften zu schützen.

Pflegegrad 3 beantragen - So funktionierts

Um einen Pflegegrad zu beantragen, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse. Dies kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen, indem ein formloser Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt wird. Die Antragstellung kann sowohl von der pflegebedürftigen Person selbst, Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern durchgeführt werden.

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Diese Begutachtung hat zum Ziel, den Pflegebedarf sowie mögliche Einschränkungen in der Selbstständigkeit der betroffenen Person zu ermitteln. In der Regel erfolgt diese Beurteilung durch einen persönlichen Besuch im zuhause der Antragstellenden, da die Bewertung im häuslichen Umfeld erfolgt. In Fällen von Höherstufungen ist es auch möglich, dass Begutachtungen telefonisch durchgeführt werden.


Am Tag des Besuchs durch den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin wird ein umfassender Fragenkatalog durchgegangen. Es gibt keinen speziellen Fragebogen für den Pflegegrad 3; stattdessen bewertet der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments und eines Punktesystems. Dabei können folgende Fragen enthalten sein:

  • Können Sie Treppen steigen?
  • Welcher Wochentag ist heute?
  • Nehmen Sie Ihre Medikamente selbstständig ein?
  • Wer erledigt den Wocheneinkauf?
  • Stehen Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung? (Brille, Rollator, Duschstuhl etc.)

 

Nach Abschluss der Begutachtung erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid über die Einstufung in den Pflegegrad und die möglichen Leistungsansprüche.

Wenn die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen mit der Einstufung nicht einverstanden sind, beispielsweise weil sie ein höheres Ergebnis erwartet hatten, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Widerspruch einzulegen. Dieser führt dazu, dass der Fall erneut überprüft wird.

Wichtig zu beachten ist, dass der Pflegegrad variieren kann: Er kann sich erhöhen, verringern oder sogar aberkannt werden. Wenn jemand beispielsweise aufgrund einer längeren Krankheit den Pflegegrad 1 erhalten hat und danach wieder genesen ist, könnte der Pflegegrad aberkannt werden. Natürlich kann sich auch eine Krankheit verschlechtern oder es können neue Einschränkungen auftreten. In beiden Fällen haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, eine erneute Begutachtung zu beantragen.

Finanzielle Unterstützung und Leistungen für Pflegegrad 3 im Jahr 2024

Ab dem 01.01.2024 stehen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 3 erhöhte Geldleistungen zur Verfügung. Das Pflegegeld wird angehoben, und auch die Beträge für Pflegesachleistungen steigen um 5 %. Die konkreten Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, variieren dabei je nachdem, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Zudem neigen die Leistungen dazu, mit steigendem Pflegegrad zu wachsen. Ab Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent. Für Januar 2028 ist eine weitere Anhebung geplant, die der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre entspricht.

Mit Pflegegrad 3 in der häuslichen Versorgung haben pflegebedürftige Personen ab dem 01.01.2024 in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024

Was steht mir mit Pflegegrad 3 zu? (Maximale Leistung)

Intervall

Hinweis

Pflegegeld

573€

Monatlich

Frei verfügbar

Pflegesachleistungen

1423€

Monatlich

Zweckgebunden

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40€

Monatlich

Zweckgebunden

Verhinderungspflege

859,50€ - 1612€

Jährlich bis zu 6 Wochen

Zweckgebunden

Kurzzeitpflege

1774€

Jährlich

Zweckgebunden

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Max. 4000€

Jährlich

Zweckgebunden

Entlastungsbetrag

125€

Je Maßnahme

Zweckgebunden

Wohngruppenzuschlag

214€

Monatlich

Zweckgebunden

Tages- und Nachtpflege

1298€

Monatlich

Zweckgebunden

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA)

50€

Monatlich

Zweckgebunden

Einige der genannten Beträge stellen Höchstbeträge dar. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen möglicherweise weniger als diesen Maximalbetrag erhalten können. Unabhängig von den genannten Aspekten haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und ihr Umfang individuell variieren können. Die zuständige Pflegekasse legt diese auf Basis des Pflegegrads und des individuellen Bedarfs fest.

Die Leistungen von Pflegegrad 3 im Detail:

1

Pflegegeld

Pflegegeld wird Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 gewährt, unabhängig davon, ob sie an Demenz leiden oder nicht. Diese Geldleistung steht Personen zu, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause betreut werden. Die pflegebedürftige Person kann frei über dieses Geld verfügen, und oft wird es genutzt, um das Engagement der Angehörigen anzuerkennen.

2

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen beziehen sich nicht auf materielle Güter, obwohl der Name dies vermuten lässt. Stattdessen dienen sie dazu, ambulante Dienstleistungen wie einen Pflegedienst zu finanzieren. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden und Essen benötigt.

3

Entlastungsleistungen

Die Entlastungsleistungen beziehen sich oft auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser monatliche Betrag ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, Alltagsbegleiter in Anspruch zu nehmen. Diese Betreuer können die Personen stundenweise begleiten, sei es zum Friedhof, zum Arzt oder bei anderen Erledigungen. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

4

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse ermöglicht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad, notwendige Geräte und Sachmittel anzuschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Hierbei wird zwischen technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten und Verbrauchsprodukten wie Einmalhandschuhen und Händedesinfektion unterschieden. Auch der Hausnotruf, oft als Leihgerät bezuschusst, kann über diese Leistung finanziert werden.

5

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen mit mindestens drei Personen leben, haben Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Diese Leistung wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gezahlt und soll die zusätzlichen Kosten der Wohngruppe decken. Das können beispielsweise Hilfspersonen sein, die organisatorische oder betreuende Tätigkeiten für alle Mitbewohner übernehmen.

6

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse gewährt finanzielle Zuschüsse für wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, um pflegebedürftigen Personen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Dies kann von kleinen Anpassungen wie dem Erwerb von Pflegehilfsmitteln bis zu größeren baulichen Veränderungen wie dem Einbau eines Treppenlifts oder einer Türverbreiterung reichen.

7

Verhinderungspflege

Bei Krankheit oder Verhinderung der pflegenden Angehörigen übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Der Betrag hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege ausführt. Ab 2024 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem Entlastungsbudget finanziert, mit weiteren Änderungen wie der Anstieg der Höchstdauer auf 8 Wochen und dem Entfall der Vorpflegezeit von 6 Monaten.

Änderungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2024:

Ab dem Jahr 2024 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht mehr aus separaten Finanzierungsquellen, sondern aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert. Dies ist wichtig zu unterscheiden vom monatlich gezahlten Entlastungsbetrag. Durch diese Umstellung können nun 100 % der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege flexibel für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Zusätzlich entfallen die bisherigen 6 Monate Vorpflegezeit, und die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen angehoben.

Diese Änderungen treten am 01.01.2024 in Kraft und gelten zunächst ausschließlich für Personen mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab Juli 2025 werden sie dann auf alle Personen mit Pflegegrad 2 oder höher ausgeweitet.

8

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 können bei vorübergehendem Bedarf an stationärer Pflege für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden, wodurch das Geld der Verhinderungspflege die Kurzzeitpflege aufstockt.

9

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege ermöglicht die Betreuung pflegebedürftiger Personen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung. Im Gegensatz dazu richtet sich die Nachtpflege an Personen, die vor allem nachts Betreuung und Unterstützung benötigen. Diese Formen der teilstationären Pflege bieten Leistungen und Unterstützung für Menschen mit besonderem Pflegebedarf, entweder tagsüber oder nachts, je nach individuellen Bedürfnissen.

10

Digtiale Pflegeanwendungen

Personen mit Pflegegrad 3 haben die Möglichkeit, digitale Pflegeanwendungen zu nutzen. Diese Leistung ermöglicht den Einsatz von digitalen Helfern, sei es in Form von Software oder anderer Technologien, die einen zusätzlichen Nutzen in der Pflege bieten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Beispiele hierfür sind Seniorentablets oder Apps, die die Kommunikation mit dem Pflegepersonal erleichtern.

Unterschiede und Kombinationen der Pflegeleistungen:

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Kombinationsleistungen

Unter Kombinationsleistungen versteht man die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren. Konkret bedeutet dies, dass pflegebedürftige Personen die Flexibilität haben, sowohl die ambulante Versorgung durch Angehörige als auch die Dienste eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung wird auf Grundlage des Höchstbetrags der Pflegesachleistung berechnet.

Obwohl Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages- und Nachtpflege Ähnlichkeiten aufweisen, bestehen wesentliche Unterschiede zwischen ihnen:

Maßnahme

Ort der Maßnahme

Dauer

Leistungen

Nötiger Pflegegrad

Hinweis

Kombinierbarkeit

Verhinderungspflege

Zu Hause

6 Wochen

Max. 1612€

Mind. Pflegegrad 2 nötig

Häusliche Pflege muss seit 6 Monaten bestehen

Mit Kurzzeitpflege kombinierbar

Kurzzeitpflege

Vollstationär

8 Wochen

Max. 1774€

Mind. Pflegegrad 2 nötig

Nur möglich, wenn teilstationäre Pflege nicht ausreicht

Mit Verhinderungspflege kombinierbar

Tages- und Nachtpflege

Teilstationär

-

Max. 1995€

Mind. Pflegegrad 2 nötig

Seit 2015 neben ambulanten Pflegesachleistungen/Pflegegeld beziehbar

Nicht kombinierbar

Anspruch auf Pflegeberatung mit Pflegegrad 3

Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad hat, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a SGB XI. Dieser Anspruch gilt auch für Personen mit erheblichem Hilfebedarf, die einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben, jedoch noch nicht eingestuft wurden. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird gemeinsam mit Experten der Hilfebedarf festgelegt, mögliche Leistungen besprochen und ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Kostenlose Pflegeberatung

Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen haben das Recht, sich kostenlos an eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater zu wenden. Als kostenlose Pflegeleistung bieten die Pflegekassen diese Beratung an, um bei Bedarf beispielsweise bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz, der Beratung über Hilfsmittel oder möglichen Umbaumaßnahmen der Wohnung zu helfen. Diese Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient als unterstützende Maßnahme und findet in der Regel zu Beginn der Pflege statt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nicht mit dem Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 verwechselt werden sollte. Der Beratungseinsatz ist für Pflegepersonen ab Pflegegrad 2 verpflichtend und muss bei reinem Pflegegeldbezug einmal halbjährig stattfinden. Im Vergleich zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die am Anfang der Pflege durchgeführt wird, zielt der Beratungseinsatz darauf ab, die Qualität der laufenden Pflege sicherzustellen.

Leben mit Pflegegrad 3: Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe und Berufstätigkeit im Überblick

Auszahlung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 3:

Das Pflegegeld für Pflegegrad 3 wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Anders verhält es sich bei zweckgebundenen Leistungen, für die in der Regel eine Erstattung nach Einreichung entsprechender Belege erfolgt.

Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit Pflegegrad 3:

Ab Pflegegrad 3 haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese können gezielt dazu verwendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, insbesondere wenn die Pflege zu Hause erfolgt. Zusätzlich bietet sich die Verhinderungspflege als Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu engagieren und die Kosten hierfür zu decken. Der Entlastungsbetrag ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung abzurechnen.

Arbeiten mit Pflegegrad 3:

Grundsätzlich steht einer Erwerbstätigkeit von Personen mit Pflegegrad 3 nichts im Wege, da die Leistungen der Pflegekasse darauf abzielen, die Teilnahme am alltäglichen Leben zu ermöglichen, einschließlich der Arbeit. Allerdings können manche Menschen mit Pflegegrad 3 aufgrund ihrer Gesundheit nicht mehr arbeiten. Ideal ist es, wenn sie bereits vor der Pflegegrad-Einstufung einer Tätigkeit nachgehen, da dies im Gutachten berücksichtigt werden kann. Sollte nach der Einstufung eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden, könnte die Pflegekasse eine erneute Begutachtung durchführen, um zu überprüfen, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat.

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