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Pflegegrad 4: ein Leitfaden für Pflegebedürftige & Angehörige
Menschen mit Pflegegrad 4 stehen vor erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit. Daher liegt die Beantragung dieses Pflegegrades meist in der Verantwortung von Angehörigen oder offiziellen Vertretern. Wir unterstützen Sie bei diesem Antrag und verschaffen Ihnen rasch einen klaren Überblick über die Voraussetzungen, Geldleistungen und Ansprüche.
Kurz und knapp: Der Pflegegrad 4 ist einer von insgesamt 5 Pflegegraden, die Personen mit Hilfebedarf erhalten können. In der Regel steigen mit höherem Pflegegrad auch die Geldleistungen. Der Pflegegrad 4 wird oft vergeben, wenn umfassende Schwierigkeiten bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags vorliegen. Diese Herausforderungen können auf eine Kombination aus geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen zurückzuführen sein.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?
Definition von Pflegegrad 4:
Menschen mit Anspruch auf Pflegegrad 4 können unter anderem mit halbseitigen Lähmungen oder der regelmäßigen Nutzung eines Rollstuhls konfrontiert sein. Dies sind nur einige Beispiele für Situationen, die zu einer Bewertung für den Pflegegrad 4 führen können. Die Vergabe dieses Pflegegrades kann sowohl bei der Erstbegutachtung als auch bei einer späteren erneuten Begutachtung, etwa im Zuge einer Höherstufung, erfolgen. Personen mit Pflegegrad 4 haben in der Regel Anspruch auf vielfältige monetäre und materielle Unterstützungsleistungen. Ebenso besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit, Entlastungen in Anspruch zu nehmen.
Die Feststellung eines Pflegegrades obliegt dem Medizinischen Dienst (MD), der ein Gutachten erstellt, basierend auf einem Punktesystem, das sechs Lebensbereiche berücksichtigt. Um den Pflegegrad 4 zu erreichen, ist eine Punktzahl zwischen 70 und 90 erforderlich.
Das Gutachten überprüft sechs Lebensbereiche:
- Mobilität: Fähigkeit zur Fortbewegung innerhalb und außerhalb des Hauses.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erinnerungsvermögen, Orientierung, Konzentration und Sprachverständnis.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten und psychische Erkrankungen.
- Selbstversorgung: Selbstständigkeit bei Waschen, Anziehen, Essen und Trinken.
- Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Selbstständigkeit bei der Bewältigung von Krankheit oder Therapie.
- Alltagsleben und soziale Kontakte: Fähigkeit, Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wichtige Information:
Für Menschen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Untersuchung und Überprüfung. Der MD ist eine unabhängige Einrichtung, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen arbeitet, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten angemessen und wirtschaftlich ist.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) hingegen ist Medicproof für die Begutachtung zuständig. Medicproof ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der privaten Krankenversicherungen medizinische Leistungen und Kosten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies geschieht, um die Interessen sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaften zu schützen.
Pflegegrad 4 beantragen - Gutachten erklärt
Am Tag des Besuchs durch den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des Medizinischen Dienstes (MD) wird ein umfassender Fragenkatalog durchgegangen. Anders als bei den vorherigen Pflegegraden gibt es keinen speziellen Fragebogen für Pflegegrad 4. Der MD bewertet die Situation anhand eines einheitlichen Dokuments und berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte.
Einige Beispielfragen könnten lauten:
- Wie gut kann sich die pflegebedürftige Person im Bett bewegen?
- Kann sie eine stabile Sitzposition ohne Unterstützung aufrechterhalten?
- Wie selbstständig kann sie sich im Wohnbereich fortbewegen?
- Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, Personen im näheren Umfeld zu erkennen?
- Wie gut kann sie sich örtlich und zeitlich orientieren?
- Kann sie selbstständig Entscheidungen treffen?
- Leidet die pflegebedürftige Person häufig unter nächtlicher Unruhe?
- Zeigt sie autoaggressives Verhalten?
- Ist die pflegebedürftige Person bereit, pflegerische Maßnahmen anzunehmen?
- Nimmt sie unterstützende Maßnahmen wie angebotene Hilfsmittel an?
Besonders wichtig ist es, wenn pflegebedürftige Personen an kognitiven Einschränkungen leiden, Angehörige oder nahestehende Personen in das Gespräch einzubeziehen. Der Medizinische Dienst betont, dass die Stimme der Angehörigen genauso berücksichtigt wird wie die der pflegebedürftigen Person. Dies ist entscheidend, da es vorkommen kann, dass Menschen mit Pflegegrad 4 ihre Einschränkungen nicht als problematisch empfinden oder sogar verleugnen, falsche Antworten auf die Fragen des Gutachters geben und pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben.
Pflegegrad beantragen: eine kurze Erklärung
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse auf. Dies kann per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse können sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch Angehörige oder gesetzliche Betreuer stellen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Diese dient dazu, den Pflegebedarf sowie mögliche Einschränkungen der Selbstständigkeit der betreffenden Person festzustellen. In der Regel erfolgt die Begutachtung durch einen Besuch im häuslichen Umfeld der antragstellenden Person. Alternativ kann die Begutachtung auch telefonisch durchgeführt werden.
Finanzielle Unterstützung und Leistungen für Pflegegrad 4 im Jahr 2024
Ab dem 01.01.2024 stehen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 4 verbesserte Geldleistungen und erhöhte Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Pflegegeldbeträge werden um 5 % erhöht, und auch die finanziellen Mittel für Pflegesachleistungen werden angehoben. Die genauen Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, hängen wesentlich davon ab, ob die pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird oder eine dauerhafte stationäre Versorgung erfährt. Zudem steigen die Leistungen in der Regel mit zunehmendem Pflegegrad.
Ab Januar 2025 ist eine zusätzliche Steigerung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent vorgesehen. Eine weitere Erhöhung, die sich an der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre orientiert, ist für Januar 2028 geplant.
Für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden, besteht ab dem 01.01.2024 in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:
Leistung ab dem 01.01.2024 | Was steht mir mit Pflegegrad 4 zu? (Maximale Leistung) | Intervall | Hinweis |
---|---|---|---|
Pflegegeld | 765€ | Monatlich | Frei verfügbar |
Pflegesachleistungen | 1778€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Verhinderungspflege | 1147.50€ - 1612€ | Jährlich bis zu 6 Wochen | Zweckgebunden |
Kurzzeitpflege | 1774€ | Jährlich | Zweckgebunden |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | Max. 4000€ | Je Maßnahme | Zweckgebunden |
Entlastungsbetrag | 125€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Wohngruppenzuschlag | 214€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Tages- und Nachtpflege | 1612€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) | 50€ | Monatlich | Zweckgebunden |
Die in der Tabelle aufgeführten Werte sind teilweise als Maximalbeträge zu verstehen. Die konkrete Höhe der Zahlungen für Menschen mit Pflegegrad 4 hängt von der individuellen Situation ab. Allerdings besteht mit Pflegegrad 4 grundsätzlich ein Anspruch auf die oben genannten Leistungen, unabhängig von der Höhe. Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben zusätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse.
Die Leistungen von Pflegegrad 4 im Detail:
Pflegegeld
Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, da es von der Pflegekasse bereitgestellt wird. Mit diesem Betrag können Pflegebedürftige selbst entscheiden, wer sie pflegt. Viele nutzen das Geld, um Angehörige zu entlohnen. Außerdem kann man das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen ermöglichen es, die Versorgung zu Hause durch einen Pflegedienst sicherzustellen. Der Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie die Körperpflege oder unterstützt im Haushalt. Auch diese Leistung kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel
Durch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln können sich Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel anschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Dabei gibt es technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse meist als Leihgerät bezuschusst.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht oder nur teilweise abgedeckt werden kann, können Personen mit Pflegegrad 4 vorübergehend in einer pflegerischen Einrichtung untergebracht werden. Im Kalenderjahr sind maximal 8 Wochen möglich. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Kurzzeitpflege
Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht oder nur teilweise abgedeckt werden kann, können Personen mit Pflegegrad 4 vorübergehend in einer pflegerischen Einrichtung untergebracht werden. Im Kalenderjahr sind maximal 8 Wochen möglich. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, z. B. den Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung, um pflegebedürftigen Personen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ermöglicht pflegebedürftigen Menschen monatliche Zahlungen, um Alltagsbegleiter in Anspruch zu nehmen. Diese können stundenweise unterstützen, z. B. bei Begleitungen zum Arzt. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen mit mindestens drei Personen, die einen Pflegegrad haben, erhalten einen Wohngruppenzuschlag. Dieser wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und deckt zusätzliche Aufwendungen der Wohngruppe ab, wie organisatorische oder betreuende Tätigkeiten durch eine Hilfsperson.
Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege ist eine Form der Pflege, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber in einer speziellen Einrichtung betreut werden, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform versorgt werden. Sie bietet Unterstützung und verschiedene Leistungen für ältere Menschen oder solche mit besonderem Pflegebedarf. Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung benötigen. In einer spezialisierten Einrichtung verbringen sie die Nacht und können tagsüber zu Hause bleiben. Die Nachtpflege konzentriert sich auf Pflege und Betreuung während der Schlafenszeit, insbesondere für Menschen mit nächtlichen Pflegebedürfnissen wie Schlafstörungen oder starkem Unterstützungsbedarf.
Pflegeberatung
Alle, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung bei der Pflegekasse. Diese Beratung klärt die wichtigsten Ansprüche und Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Auch Personen ohne Leistungen haben Anspruch auf Beratung, wenn Bedarf erkennbar ist.
Kombinationsleistungen
Kombinationsleistungen bedeuten die Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen. Das ermöglicht pflegebedürftigen Personen, sowohl die ambulante Versorgung durch Angehörige als auch einen Pflegedienst zu nutzen. Personen ab Pflegegrad 4 können so ihre Versorgung individuell abstimmen, und die Leistung wird auf Grundlage des Höchstbetrags der Pflegesachleistung berechnet.
Vollstationäre Pflege
Aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bei Menschen mit Pflegegrad 4 kann die Unterbringung in einem Pflegeheim eine sinnvolle Option sein. Für die vollstationäre Pflege sieht die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen monatlichen Betrag von 1775 Euro vor. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Budget ausschließlich für die Pflegekosten vorgesehen ist. Die Kosten für Mahlzeiten, Unterbringung und Investitionen müssen von den Betroffenen selbst übernommen werden.
Leben mit Pflegegrad 4: Pflegegeld, Haushaltshilfe und Berufstätigkeit im Überblick
Auszahlung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 4:
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 wird der pflegebedürftigen Person direkt auf das angegebene Konto ausgezahlt. Es dient als finanzielle Unterstützung und ermöglicht der pflegebedürftigen Person, ihre individuellen Pflegebedürfnisse selbst zu organisieren. Diese direkte Auszahlung erfolgt auf das angegebene Konto, um die finanzielle Flexibilität und Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit Pflegegrad 4:
Ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung zu beschäftigen. Auch mit Pflegegrad 4 ist dies weiterhin möglich. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, ist es erforderlich, dass pflegebedürftige Personen einen zertifizierten Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen auswählen. Diese Regelung ermöglicht es, die Dienstleistungen im Haushalt finanziell zu unterstützen und trägt dazu bei, die häusliche Pflegesituation zu verbessern.
Arbeiten mit Pflegegrad 4:
Grundsätzlich ist es möglich, mit Pflegegrad 4 zu arbeiten. Dies hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Pflegegrad 4 wird in der Regel Menschen zuerkannt, die erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit aufweisen. In vielen Fällen sind die Einschränkungen so schwerwiegend, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist. Dennoch gibt es auch Menschen mit Pflegegrad 4, die trotz ihrer gesundheitlichen Herausforderungen weiterhin arbeiten können. Es ist wichtig, die individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten, um die bestmögliche Unterstützung und Klärung zu erhalten.
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Kai Busemann
Ihr Pflegeberater in Hamm
Qualitätsmerkmale
Überall zu den Besten gehören
Die hohe Qualität unserer Leistungen – gerade auch in der Tagespflege – wird kontinuierlich von neutralen Instanzen überprüft und bewertet. Diese Prüfergebnisse stellen wir transparent für die Öffentlichkeit bereit und nehmen sie zum Anlass, Verfahren zur Beseitigung von Qualitätsmängeln zu optimieren oder neu zu entwickeln.
Gleichzeitig überprüfen wir die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit, um der Verantwortung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen auf hohem Niveau gerecht werden zu können.
Dabei streben wir eine gute Personaldecke und eine Bezahlung nach TVöD aller Mitarbeiter an.