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Pflegegrad 5: Die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit erklärt

Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 5 ist anspruchsvoll, da sie oft mit schwerwiegenden Erkrankungen konfrontiert sind, die ihre Selbstständigkeit im Alltag stark einschränken. Im Vergleich zu anderen Pflegegraden sind pflegende Angehörige beim Pflegegrad 5 besonders gefordert. Es ist entscheidend, alle verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen, um die Versorgung der pflegebedürftigen Person so komfortabel wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig dient dies auch dazu, die Pflegeperson selbst zu entlasten.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?

Definition von Pflegegrad 5:

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den der Medizinische Dienst (MD) bei der Überprüfung der Selbstständigkeit einer Person vergeben kann. Er zeigt die höchstmögliche Einschränkung in Bezug auf körperliche, psychische und kognitive Fähigkeiten einer Person.

Eine der Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 ist die Immobilität. Menschen mit Pflegegrad 5 sitzen oft im Rollstuhl und benötigen Unterstützung von Angehörigen oder Pflegefachkräften beim Umsetzen. Auch grundlegende Aktivitäten wie Kochen, Waschen, An- und Ausziehen sowie der Toilettengang erfordern die vollständige Hilfe externer Personen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 5. Neben den körperlichen Einschränkungen treten häufig auch psychische Belastungen wie Angstgefühle auf und gehören zu den typischen Herausforderungen für Menschen mit Pflegegrad 5.

Der Pflegegrad 5 ist eine Leistung der Pflegekasse und kann durch einen Antrag gewährt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten zwei Jahren zahlungspflichtige Mitglieder der Pflegekasse waren. Auch bei einer Familienversicherung besteht das Recht, einen Antrag zu stellen. Dies ist eine von vielen Voraussetzungen, um die Leistungen des Pflegegrads 5 in Anspruch nehmen zu können.

Für die Einstufung in den Pflegegrad 5 ist ein Gutachten erforderlich. Dabei wird die pflegebedürftige Person an dem Ort begutachtet, an dem sie dauerhaft lebt. Bei Höherstufungen in den Pflegegrad 5 kann die Begutachtung auch telefonisch oder per Videocall von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes durchgeführt werden.

Das Gutachten berücksichtigt sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität: Wie gut kann sich die Person innerhalb und außerhalb des zu Hauses fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich eine Person erinnern, orientieren und konzentrieren? Wie deutlich kann sie sprechen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Legt die Person auffälliges Verhalten an den Tag? Hat sie psychische Erkrankungen?
  • Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen, essen und trinken?
  • Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut kann sich die Person selbst mit der Krankheit oder Therapie arrangieren? Kann sie diese selbstständig bewältigen?
  • Alltagsleben und soziale Kontakte: Wie gut kann die Person noch Kontakte zu Freunden und Familie pflegen? Wie gut kann sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?
 

Die Gesamtpunktzahl des Gutachtens bestimmt die Einstufung in die Pflegegrade. Pflegebedürftige Personen mit 90 Punkten oder mehr werden in den Pflegegrad 5 eingestuft.

Wichtige Information:

Für Menschen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Untersuchung und Überprüfung. Der MD ist eine unabhängige Einrichtung, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen arbeitet, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten angemessen und wirtschaftlich ist.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) hingegen ist Medicproof für die Begutachtung zuständig. Medicproof ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der privaten Krankenversicherungen medizinische Leistungen und Kosten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies geschieht, um die Interessen sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaften zu schützen.

Pflegegrad 5 beantragen - Gutachten erklärt

Am Tag des Besuchs geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des Medizinischen Dienstes (MD) einen umfassenden Fragenkatalog durch. Anders als bei speziellen Fragebögen für bestimmte Pflegegrade, schätzt der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments ein.

Einige der Fragen könnten beispielsweise lauten:

  • Wurden Sie in letzter Zeit im Krankenhaus behandelt?
  • Welche Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrem täglichen Leben?
  • Benötigen Sie nachts Unterstützung einer Person, z.B. beim Toilettengang?
  • Brauchen Sie Unterstützung einer Person, um sich zeitlich zu orientieren, sich örtlich zu orientieren, nahestehende Personen zu erkennen oder Handlungen in Reihenfolge durchzuführen?

Nach Abschluss der Begutachtung erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid darüber, ob und in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft wurde. Auch die möglichen Leistungsansprüche werden in diesem Bescheid mitgeteilt.

Generell ist es ratsam, dass pflegende Angehörige bei der Begutachtung anwesend sind. Dabei betont der Medizinische Dienst, dass die Stimme der Angehörigen genauso berücksichtigt wird wie die der pflegebedürftigen Person. Wenn die pflegebedürftige Person Sprachstörungen hat, kann unter Umständen eine Vermittlung hilfreich sein. Oftmals verstehen enge Kontaktpersonen ihre Angehörigen besser oder können körperliche Zeichen besser deuten.

Finanzielle Unterstützung und Leistungen für Pflegegrad 5 im Jahr 2024

Für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden, besteht ab dem 01.01.2024 in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024

Was steht mir mit Pflegegrad 5 zu? (Maximale Leistung)

Intervall

Hinweis

Pflegegeld

947€

Monatlich

Frei verfügbar

Pflegesachleistungen

2200€

Monatlich

Zweckgebunden

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40€

Monatlich

Zweckgebunden

Verhinderungspflege

1420,50€ - 1612€

Jährlich bis zu 6 Wochen

Zweckgebunden

Kurzzeitpflege

1774€

Jährlich

Zweckgebunden

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Max. 4000€

Je Maßnahme

Zweckgebunden

Entlastungsbetrag

125€

Monatlich

Zweckgebunden

Wohngruppenzuschlag

214€

Monatlich

Zweckgebunden

Tages- und Nachtpflege

162€

Monatlich

Zweckgebunden

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA)

50€

Monatlich

Zweckgebunden

Die Werte in der Tabelle sind größtenteils Maximalbeträge. Die genaue Höhe der Zahlungen für Menschen mit Pflegegrad 5 hängt von ihrer persönlichen Situation ab. Personen mit Pflegegrad 5 haben jedoch grundsätzlich Anspruch auf die oben genannten Leistungen, unabhängig von der genauen Höhe. Wenn jemand bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhält, hat er auch das Recht auf eine Pflegeberatung von der Pflegekasse.

Die Leistungen von Pflegegrad 5 im Detail:

1

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Die Pflegekasse stellt diesen Betrag zur freien Verfügung. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, von wem sie gepflegt werden möchten. Viele nutzen das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung für Angehörige. Es ist zu empfehlen das Pflegegeld auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

2

Pflegesachleistungen

Die Leistung der Pflegekasse wird oft genutzt, um eine ambulante Pflege für die Versorgung zu Hause zu bezahlen. Pflegesachleistungen können die Körperpflege im Bad oder Bett, die Förderung der Bewegungsfähigkeit und das Umlagern der pflegebedürftigen Person umfassen. Hier ist es ebenfalls ratsam, die Leistungen mit dem Pflegegeld zu kombinieren.

3

Pflegehilfsmittel

Durch die finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel können Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel für die häusliche Pflege anschaffen. Es gibt technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Händedesinfektion. Auch der Hausnotruf kann über diese Leistung finanziert werden. Die Kosten für den Hausnotruf werden oft als Leihgerät von der Pflegekasse bezuschusst.

4

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige selbst krank oder verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Der Betrag hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege durchführt. Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Haushaltsmitglieder erhalten das 1,5-fache des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 5 beträgt dies 1.420,50 €, während sonstigen Personen bis zu 1612 € zustehen. Das Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung eingesetzt werden.

Ab 2024 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für bestimmte Personengruppen aus dem Entlastungsbudget finanziert. 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege verwendet werden. Weitere Änderungen beinhalten eine Anhebung der Höchstdauer auf 8 Wochen und den Wegfall der Vorpflegezeit von 6 Monaten. Diese Änderungen gelten vorerst nur für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 unter 25 Jahren.

5

Kurzzeitpflege

Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht ausreichend abgedeckt werden kann, beispielsweise weil die Pflegeperson in den Urlaub fährt, können Personen mit Pflegegrad 5 eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung nutzen. Dies ist im Kalenderjahr mit maximal 8 Wochen möglich. Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden, wobei das Geld der Verhinderungspflege teilweise oder vollständig für die Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Dies wird als kombinierte Leistungen bezeichnet.

6

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Manchmal sind Treppen, zu hohe Einstiege in die Dusche oder fehlende Abstellplätze für den Rollstuhl Hindernisse für pflegebedürftige Personen. Die Pflegekasse gewährt jedoch Zuschüsse für Personen mit Pflegegrad, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das kann auch bedeuten, wesentliche Veränderungen in der Bausubstanz vorzunehmen, wie den Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung.

7

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag bezieht sich oft auf eine monatliche Zahlung, mit der pflegebedürftige Menschen Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können. Diese Begleiter unterstützen die Personen stundenweise, sei es bei Besorgungen, Arztbesuchen oder auf dem Weg zum Friedhof. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit haben pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit, sich zusätzliche Hilfe im Alltag zu holen und ihre Angehörigen zu entlasten.

8

Wohngruppenzuschlag

Manche pflegebedürftigen Menschen wohnen in betreuten Wohngruppen. Wenn mindestens drei von ihnen einen Pflegegrad haben und die Organisation ihrer Pflege gemeinsam regeln, steht ihnen der Wohngruppenzuschlag zu. Diese zusätzliche Leistung soll die gemeinsamen Kosten der Wohngruppe decken, zum Beispiel für eine Hilfsperson, die allgemeine organisatorische oder betreuende Aufgaben für alle Mitbewohner übernimmt.

9

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen tagsüber Betreuung in spezialisierten Einrichtungen, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform versorgt werden. Sie wird auch als „Tagesbetreuung“ bezeichnet und unterstützt ältere Menschen oder solche mit besonderem Pflegebedarf. Die Nachtpflege richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung benötigen. Pflegebedürftige verbringen die Nacht in speziellen Einrichtungen, die auf Nachtpflege spezialisiert sind, während sie tagsüber zu Hause bleiben können.

10

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Menschen mit Pflegegrad 5, die Leistungen der Pflegekasse erhalten, haben Anspruch auf eine Pflegeberatung, sowie auch pflegende Angehörige. Gemäß § 37(3) SGB XI müssen Personen mit Pflegegrad 5, die Pflegegeld erhalten, vier Mal im Jahr Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Dies soll die Sicherheit der pflegebedürftigen Person gewährleisten, indem sie regelmäßig beraten wird.

Kombinationsleistungen

Diese Leistung ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie wird anteilig berechnet, sodass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der genutzten Pflegesachleistung verringert wird. Mit anderen Worten: Je mehr Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, desto weniger bleibt vom Pflegegeld übrig, und umgekehrt.

Vollstationäre Pflege

Wenn die Selbstständigkeit aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen nicht mehr im häuslichen Umfeld erhalten werden kann, besteht die Option der vollstationären Pflege. Personen mit Pflegegrad 5 können dafür insgesamt 2.005 Euro pro Monat einplanen. Dieses Budget dient dazu, die Pflegekosten zu decken, wobei die Betroffenen jedoch die Ausgaben für Unterbringung, Investitionen und Verpflegung selbst tragen müssen.

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Kai Busemann
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Gleichzeitig überprüfen wir die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit, um der Verantwortung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen auf hohem Niveau gerecht werden zu können.

Dabei streben wir eine gute Personaldecke und eine Bezahlung nach TVöD aller Mitarbeiter an.