Pflegeratgeber
Ludgeri – Behandlungspflege nach SGB V und Grundpflege nach SGB XI – Unterschiede und Finanzierungswege
Wenn es um Pflege geht, gibt es zahlreiche Begrifflichkeiten, die für Verwirrung sorgen können. Zwei davon sind „Behandlungspflege nach SGB V“ und „Grundpflege nach SGB XI“. Darum möchten wir Ihnen die Unterschiede und die jeweiligen Finanzierungswege erläutern.
Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege umfasst Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden und in der Regel medizinischen Charakter haben. Dazu zählen etwa die Medikamentengabe, Wundversorgung oder die Überwachung von Vitalparametern. Diese Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse finanziert, sofern sie ärztlich verordnet sind.
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege beinhaltet die Basisversorgung des Pflegebedürftigen im Alltag. Dazu zählen etwa Hilfe beim An- und Ausziehen, der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Unterschiede
- Art der Leistung: Behandlungspflege ist medizinisch, Grundpflege ist alltagsunterstützend.
- Verordnung: Behandlungspflege benötigt eine ärztliche Verordnung, Grundpflege nicht.
- Finanzierung: Behandlungspflege wird meist von der Krankenkasse finanziert, Grundpflege von der Pflegekasse.
Wer zahlt was?
- Behandlungspflege: Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
- Grundpflege: Für diese Leistungen ist in der Regel die Pflegekasse zuständig, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist.
Individuelle Beratung
Um die verschiedenen Möglichkeiten und Finanzierungswege vollständig zu verstehen, stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die geeigneten Leistungen zu beantragen und den maximalen Nutzen aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu ziehen.
Für weitere Fragen zu den Unterschieden zwischen Behandlungspflege nach SGB V und Grundpflege nach SGB XI und wie diese finanziert werden, kontaktieren Sie uns gerne.
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Kai Busemann
Ihr Pflegeberater in Hamm
Qualitätsmerkmale
Überall zu den Besten gehören
Die hohe Qualität unserer Leistungen – gerade auch in der Tagespflege – wird kontinuierlich von neutralen Instanzen überprüft und bewertet. Diese Prüfergebnisse stellen wir transparent für die Öffentlichkeit bereit und nehmen sie zum Anlass, Verfahren zur Beseitigung von Qualitätsmängeln zu optimieren oder neu zu entwickeln.
Gleichzeitig überprüfen wir die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit, um der Verantwortung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen auf hohem Niveau gerecht werden zu können.
Dabei streben wir eine gute Personaldecke und eine Bezahlung nach TVöD aller Mitarbeiter an.