Pflegeratgeber

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Unterschiede und Ihr Anspruch darauf

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zwei wichtige Konzepte in der Pflegelandschaft, die bei vorübergehender Abwesenheit der regulären Pflegeperson oder bei akutem Bedarf zum Einsatz kommen können. Bei Ludgeri möchten wir Ihnen die Unterschiede dieser beiden Optionen erläutern und aufzeigen, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten.

Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kommt zum Tragen, wenn die Hauptpflegeperson, meist ein Angehöriger, kurzfristig verhindert ist, etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Hierbei können andere Personen oder ein professioneller Pflegedienst wie Pflegedienst Ludgeri die Pflege für eine begrenzte Zeit übernehmen. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen, vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und die Hauptpflegeperson ist seit mindestens sechs Monaten aktiv.

Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Pflege in einer Einrichtung und wird oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akut erhöhtem Pflegebedarf in Anspruch genommen. Auch hier gilt: Ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Unterschiede

  • Dauer: Verhinderungspflege ist in der Regel auf wenige Wochen begrenzt, während Kurzzeitpflege meist für bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden kann.
  • Ort: Verhinderungspflege findet in der häuslichen Umgebung statt, Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.
  • Kosten: Beide Formen werden von der Pflegekasse finanziert, aber die Höhe der Zuschüsse und die Abrechnung können variieren.

Individuelle Beratung
Um den besten Weg für Ihre spezielle Situation zu finden, bieten wir bei Pflegedienst Ludgeri individuelle Beratungen an. Wir klären Ihren Anspruch und helfen bei der Beantragung der jeweiligen Leistungen.
Für weitere Informationen über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir beraten Sie gerne –
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busemann

Kai Busemann
Ihr Pflegeberater in Hamm

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Qualitätsmerkmale

Überall zu den Besten gehören

Die hohe Qualität unserer Leistungen – gerade auch in der Tagespflege – wird kontinuierlich von neutralen Instanzen überprüft und bewertet. Diese Prüfergebnisse stellen wir transparent für die Öffentlichkeit bereit und nehmen sie zum Anlass, Verfahren zur Beseitigung von Qualitätsmängeln zu optimieren oder neu zu entwickeln.

Gleichzeitig überprüfen wir die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit, um der Verantwortung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen auf hohem Niveau gerecht werden zu können.

Dabei streben wir eine gute Personaldecke und eine Bezahlung nach TVöD aller Mitarbeiter an.